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Nutzungsbedingungen

Vertragspartner

Die folgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Blogwerk AG (nachstehend “Blogwerk”) und den Inserenten des netzwertig.com-Jobboards (nachstehend “Kunden”). Abweichungen von diesem Vertrag bedürfen einer schriftlichen Anerkennung durch die Blogwerk AG. Gerichtstand ist Zürich, Schweiz.

Dienstleistung

Das netzwertig.com-Jobboard ist eine kostenpflichtige Dienstleistung für Arbeitgeber, Auftraggeber und Personalberatungsunternehmen zur Ausschreibung von Stellen oder zeitlich befristeten Aufträgen. Die Publikation der Inserate erfolgt in einer eigenen Plattform im Rahmen des Blogwerk-Themenblogs netzwertig.com. Pro Auftrag wird ein Inserat dreissig Tage lang auf dieser Plattform publiziert und mindestens einmal im Feed des Jobboards sowie im redaktionellen Feed des Blogs netzwertig.com erwähnt und verlinkt. Ferner wird das Inserat in unregelmässiger und zufälliger Folge mit allen andern Inseraten auf der Frontseite des Blogs netzwertig.com in einer speziellen Rubrik angezeigt. Der Kunde hat keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf eine bestimmte Art der Publikation in dieser Rubrik auf der netzwertig.com Frontseite.

Anzeigenvertrag

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn die Bezahlung durch den Kunden erfolgt ist. Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge auf ihren Inhalt zu überprüfen und sie nicht zu veröffentlichen, wenn sie gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstossen oder aus sonstigen Gründen unzumutbar sind.

Das Inserat wird auf ein vom Kunden festgelegtes Datum oder, sofern kein Datum angegeben wurde, am folgenden Werktag nach Vertragsabschluss publiziert. Mit der Veröffentlichung der Anzeige im Internet auf unserer Seite beginnt der Abrechnungszeitraum.

Für den Inhalt, die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, insbesondere auch der Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen, trägt der Kunde die Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, Blogwerk von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen Blogwerk erwachsen. Die Bezahlung für die Leistung erfolgt im Voraus. Der Kunde kann in schriftlich zu begründenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Publikationsfrist noch nicht begonnen hat.

Haftung der Blogwerk AG

Blogwerk haftet nicht bei Einwirkung höherer Gewalt (Naturereignissen), kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehener behördlichen Restriktionen, nicht selbst verschuldeten Server- und Internetproblemen usw., wenn dies zur Nichteinhaltung des Anzeigenvertrages führt.
Blogwerk übernimmt keine Haftung bei Missbrauch der Internetseite durch Angriffe auf die Systeme durch Dritte (z.B. Cracker) oder bei zeitlichen Ausfällen und Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen.
Blogwerk kann die ununterbrochene Nutzbarkeit der Internetseite nicht garantieren und übernimmt keine Haftung für zeitliche Ausfälle beim Internet-Provider. Bei Ausfällen von mehr als einem halben Tag Dauer wird die Publikationsdauer entsprechend verlängert.
Blogwerk kann für Fehler nicht aufkommen, die durch die Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware oder Hardware (z.B. Browser) zustande kommt.
Blogwerk haftet bei durch sie verursachter, mangelhafter Darstellung der Anzeige, wenn dadurch der Insertionszweck grob entstellt und unverständlich wird. In diesen Fällen hat der Kunde Anrecht auf Nachbesserung in Form einer Korrektur der Anzeige und einer Verlängerung der Publikationsdauer um die Dauer der fehlerhaften Publikation.

Haftung Kunde

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Stellenanzeige. Er verpflichtet sich zu sorgfältigem und gesetzeskonformem Umgang mit den Daten von Bewerbern. Bei nachweislichem Missbrauch der Bewerberdaten kann die Blogwerk AG eine Anzeige umgehend aus dem Angebot nehmen, ohne dass Entschädigungsansprüche seitens des Kunden entstehen.

Datenschutz

Blogwerk versichert, Daten des Kunden nur im Sinne der Dienstleistung von Blogwerk zu verwenden. Die Datenschutzbestimmungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft bieten hierfür die Grundlage.

Urheberrecht

Alle Rechte an Leistungen, Design, Layout, welche aus dem Anzeigenvertrag entstehen, sind und bleiben, auch nach Beendigung des Vertrages durch den Kunden, ausschliesslich, zeitlich und inhaltlich bei der Blogwerk AG.

Änderung der Nutzungsbestimmungen

Blogwerk behält sich vor, diese Bestimmungen (Nutzungsbedingungen) jederzeit zu ändern und auf der Buchungsseite des netzwertig.com-Jobboards zu publizieren. Die Veränderung wird terminlich angezeigt und gilt nicht für zum Zeitpunkt ihrer Publikation laufende Verträge.

Verlinkung

Die Blogwerk AG distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller Websites, auf die von Websites aus den Blogwerk-Domains verlinkt wird.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.

Aufruf ungültig
  • Unser neues Jobboard bietet die Möglichkeit, Deine offenen Stellen im Web-/Tech-Bereich ohne hohe Streuverluste anzubieten. Sie werden von täglich 6.000 Besuchern auf der Website und über 17.000 Abonnenten des RSS-Feeds gesehen, die sich für die Internet-Branche interessieren.

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